Informationen zu Sanitätsdiensten

Heute wird eine Vielzahl von Veranstaltungen durch Sanitätsdienste der Hilfsorganisationen betreut. Dies geschieht von einer reinen personellen Unterstützung durch Sanitätspersonal bis hin zur rettungsdienstlichen Betreuung.

Dabei gilt es einiges zu beachten:

Eine große Masse von Menschen, die sich bewegt oder auf engem Raum zusammen drängt, stellt bereits durch ihr Vorhandensein ein erhebliches Gefährdungspotential dar. Geringfügige äußere Anlässe können bereits hohe Zahlen Betroffener indizieren. Dabei kann als Grundannahme von einem Anteil von 1% betroffener Personen ausgegangen werden. Geht man weiterhin davon aus, dass eine Einsatzkraft bis zum Eintreffen von Reserven maximal 3 Personen mit sanitäts- oder betreuungsdienstlichen Hilfeleistungen versorgen kann, bedeutet dies, dass als untere Grenze mindestens 1 Helfer/in pro 300 Besucher anwesend sein muss. Ist abzusehen, dass Schadensereignisse üblicherweise nicht die Gesamtheit der Besucher betreffen werden, kann diese Zahl bis auf 1 Helfer/in pro 1.000 Besucher verringert werden (dies ist z.B. der übliche Kräfteansatz in Fußballstadien, soweit nicht besondere Gefährdungsmomente hinzutreten). Hinzu kommen die notwendigen Führungs- und Funktionskräfte sowie die Besatzungen der Einsatzfahrzeuge. Darüber hinaus müssen, soweit nach den oben dargestellten Überlegungen erforderlich, mindestens wiederum 1 Helfer/in pro 1.000 Besucher in Voralarm versetzt sowie die gleiche Anzahl in Alarmwarnung sein. Auch hier sind die Führungs- und Funktionskräfte nicht mitgezählt.

Einsatzplanung

Ì Veranstaltungen mit geringer Gefahrenneigung

Mindestens 1 Einsatzkraft je 1.000 Zuschauer, jedoch niemals weniger als zwei Einsatzkräfte! Auf den Einsatz von RTW und KTW kann hier üblicherweise verzichtet werden, jedoch muss eine Telefon- oder Funkverbindung zur zuständigen Leitstelle vorhanden sein.

Ì Veranstaltungen mit mittlerer Gefahrenneigung

Mindestens 1 Einsatzkraft je 500 Zuschauer, jedoch nicht weniger als zwei Einsatzkräfte! Der Einsatz von RTW und/oder KTW ist - nach Abstimmung mit dem Träger des Rettungsdienstes - dann angezeigt, wenn die Gefahr besteht, dass sich bei Schadenfällen durch Blockierung von Zufahrtswegen das Eintreffen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes verzögern kann. Sprechfunkverbindung der Einsatzkräfte untereinander (Handsprechfunkgeräte) sowie zur Leitstelle ist erforderlich.

Ì Veranstaltungen mit hoher Gefahrenneigung

Mindestens 1 Einsatzkraft je 300 Zuschauer, jedoch nicht weniger als eine Sanitätsgruppe! Zusätzlich ist - nach Absprache mit dem Träger des Rettungsdienstes - mindestens 1 RTW vorzuhalten. Je nach Größe der Veranstaltung ist darauf zu achten, sowohl Kräfte des Sanitätsdienstes als auch Kräfte des Betreuungsdienstes einzusetzen. Sprechfunkverbindung der Kräfte untereinander, zu den Kraftfahrzeugen und Unfallhilfsstellen sowie für den Einsatzleiter - zur Leitstelle und ggf. anderen eingesetzten Kräften und Organisationen ist erforderlich.
Nach den Satzungen aller Verbandsstufen des DRK darf jeder Verband nur auf seinem Verbandsgebiet tätig werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der eigentlich zuständige Verband dem Tätigwerden einer anderen Rotkreuzgliederung auf seinem Gebiet zustimmt.

Bereits bei Entgegennahme des Einsatzauftrages sind folgende Sachverhalte mit dem Veranstalter abzuklären:


u Handelt es sich um eine so genannte "gefahrgeneigte Veranstaltung"?
v Ist die Betreuung der Veranstaltung (einschließlich Reserven für mögliche Lageverschärfungen) mit dem eigenen Helfer- und Ausrüstungspotential möglich?
w Sind die durch den Einsatz entstehenden Kosten gedeckt?
x Der rechtliche Unterschied zwischen "Sanitätsdienst bei Veranstaltungen" und "Rettungsdienst" im Sinne des Rettungsdienstgesetzes NRW ist vielen Veranstaltern nicht geläufig. Daher muss deutlich gemacht werden, dass die angeforderte sanitätsdienstliche Versorgung einer Veranstaltung nicht gleichzeitig auch die Sicherstellung des Rettungsdienstes bedeutet. Soweit dies von der Gefahrengeneigtheit der Veranstaltung her erforderlich ist, muss daher neben dem Sanitätsdienst auch an - durch den Träger des Rettungsdienstes durchzuführende - rettungsdienstliche Planungen gedacht werden.
y Häufig erkennen Veranstalter in der Planungsphase neben den Vorbereitungen für einen ausreichenden Sanitätsdienst nicht die Notwendigkeit, auch betreuungsdienstliche Vorkehrungen zu treffen. Hier ist es Aufgabe der an den Absprachen und der Planung beteiligten Führungskräfte entsprechende Hinweise zu geben, um auch die betreuungsdienstlichen Aspekte zu berücksichtigen.

All diese Informationen können Sie uns auch online über unser Anmeldeformular zukommen lassen.

Kostenregelung

Wie können wir in der Zukunft finanziell überleben? Vor dieser Frage stehen heute mehr den je auch die Hilfsorganisationen. Steigende Ansprüche seitens der Veranstalter und der Bürger und erhöhte gesetzliche Auflagen haben auch Folgen für das Rote Kreuz.

ì Kostensteigerung bei der Ausstattung der Einheiten
ì höherer Ausstattungsstandard der Einsatzfahrzeuge
ì gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbekleidung der Helfer/innen
ì drastisch erhöhte Ausbildungskosten

Dem stehen gegenüber:
î sinkende Spendenbereitschaft in der Bevölkerung
î sinkende öffentliche Zuschüsse
î zurückgehende Beteiligung bei Großschadereignissen
î notwendige Ersatzbeschaffung aus eigenen Mitteln

Trotzdem legt das Deutsche Rote Kreuz größten Wert darauf, allen seinen Aufträgen gerecht zu werden. Bei der Mittelverwendung unterliegt es jedoch engen Grenzen.
Vor diesem Hintergrund hat der DRK-Ortsverein Waldbröl e.V. folgenden Rahmen zur Deckung seiner Selbstkosten festgelegt:

Personaleinsatz

1 Sanitätshelfer/in
1 Betreuungshelfer/in
1 Rettungshelfer/in
1 Rettungssanitäter/in
1 Rettungsassistent/in (eigen)
erste drei Stunden des Einsatzes

pauschal
25,00 Euro

(zuzügl. Verpflegung)

  jede weitere Einsatzstunde
5,00 Euro

(zuzügl. Verpflegung)
1 Rettungsassistent/in (fremd)
1 Notarzt / -ärztin
nach Vereinbarung
Sofern der Veranstalter keine ausreichende und angemessene Verpflegung für die Einsatzkräfte sicherstellt, sind Verpflegungskosten in Höhe der im DRK üblichen Regelsätze zusätzlich ansetzbar (Siehe "Verpflegungssätze" weiter unten).


Rettungsmittel

1 Sanitätszelt (ohne Aufbau) 50,00 Euro
(je Nutzungstag)
Zeltaufbauf- und -abbau 15,00 Euro

 

je Einsatztag und Schicht
1 Kombi oder MTW / ATW 25,00 Euro
1 KTW / DIN 150,00 Euro
1 RTW / DIN (org.-eigen) 250,00 Euro
Beim Einsatz einer Sanitätsstation / eines Sanitätszeltes sorgt der Veranstalter für einen verkehrsgünstig gelegenen und vom Rettungsdienst jederzeit erreichbaren und befestigten Stellplatz in unmittelbarer Nähe des eigentlichen Veranstaltungsortes. Dies gilt auch für den Standort eines RTW. Er stellt einen Stromanschluss sowie ggf. einen Wasseranschluss zur Verfügung.


Bemerkungen

Die vorgenannten Beträge beziehen sich auf reine Einsatzzeiten. Vorbereitungs- und Rüstzeiten werden nicht erfasst. Der Verbrauch von medizinischen Verbrauchsgütern ist in den vorgenannten Beträgen eingeschlossen, sofern sie das übliche Maß nicht überschreiten. Grundsätzlich können die obigen Bestimmungen für alle Einsätze gelten. Es steht jedoch im Ermessen des DRK-Ortsvereins, in bestimmten Einzelfällen abweichende Kostenerstattungen zu fordern. Dieses wäre z.B. dann angezeigt, wenn es sich um eine Veranstaltung eines gemeinnützigen Trägers handelt, der selbst mit der Veranstaltung keinen Gewinn erzielt, kein Eintritts- oder Startgeld bzw. nur in geringer Höhe erhoben wird oder wenn die Gegenseitigkeit sichergestellt ist.

Verpflegungssätze

Veranstaltungen bis 4 Stunden Dauer 5,00 Euro
Veranstaltungen über 4 Stunden Dauer 10,00 Euro
Die angegebenen Sätze gelten jeweils pro im Einsatz befindlicher Person.


Sollten Sie einen Sanitätsdienst benötigen, so füllen Sie einfach unser Anmeldeformular aus oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung:

DRK-Ortsverein Waldbröl e.V.
Theodor-Storm-Str. 6 8
51545 Waldbröl
Telefon: 02291 800721
E-Mail: vorstand@drk-waldbroel.de

Beigefügtes Anmeldeformular kann auch heruntergeladen werden und per Post an o.g. Anschrift gesandt werden.

Anmeldung.doc